111 31e Tir Cantonal Fribourgeois 2025 31. Freiburger Kantonalschützenfest 2025 Reglement für die Vereinskonkurrenz P50 Teilnahme Vereine: Zur Vereinskonkurrenz sind alle einem KSV des SSV angeschlossenen Pistolen P50-Vereine sowie die dem SSV angeschlossenen schweizerischen Schützenvereine im Ausland teilnahmeberechtigt und eingeladen. Vereine, welche die Mindestteilnehmerzahl für die Vereinskonkurrenz erreichen, müssen an dieser teilnehmen. Teilnehmer: Teilnehmer müssen dem betreffenden Verein als lizenziertes Mitglied angehören und sind verpflichtet, den Stich „Verein P50“ zu lösen und zu schiessen. Ein Verein darf kein lizenziertes Mitglied von der Vereinskonkurrenz ausschliessen. Streitfälle: Alle Streitfälle über die Zulassung oder Disqualifikation von Vereinen und Teilnehmern entscheidet auf Antrag des Schiesskomitees der Vorstand des FKSV mit Rekursmöglichkeit an die Rechtsmittelorgane des SSV. Kategorieneinteilung: Alle Vereine konkurrieren in der vom SSV festgelegten Kategorie (Stand bei Festbeginn). Vereine FKSV: Die kantonale Vereinskonkurrenz wird mit nur einer Gesamtrangliste ausgetragen. Vereine SSV: Die interkantonale Vereinskonkurrenz wird mit nur einer Gesamtrangliste ausgetragen. Rangliste: Die Vereinskonkurrenz wird mit nur einer Gesamtrangliste ausgetragen. Schiessprogramm: Es zählen die Resultate des Stichs „Verein P50“. Teilnahmekosten CHF 80.00 Verein: (CHF 80.00 Doppelgeld) Pflichtresultate: Die Anzahl der Pflichtresultate entspricht 50 % der Anzahl der geschossenen Resultate aller Teilnehmer eines Vereins. Im Minimum zählen jedoch 5 geschossene Resultate. Bruchteile fallen weg. Vereinsresultat: Zur Ermittlung des Vereinsresultats werden die besten Einzelresultate des Vereins berücksichtigt. Berechnungsart: Zum Total der Pflichtresultate werden 2 % der Summe der Nichtpflicht-resultate hinzugezählt. Die Summe wird geteilt durch die Anzahl der Pflichtresultate. Die Berechnung wird auf drei Dezimalstellen abgerundet. Rangordnung: Bei Gleichheit entscheiden die grössere Teilnehmerzahl, anschliessend die besseren Einzelresultate. Rangierung: Alle Vereine, welche die Mindestpflichtresultate für die Berechnung des Vereinsresultats erreichen, werden rangiert. Gabensatz: Mindestens 60 % der Doppelgelder der Vereinskonkurrenz P50 und des Stichs Verein P50, Beitrag aus der Gabensammlung und eventuelle Differenzbeträge aus den Auszahlungsstichen an alle rangierten Vereine. Vereinsgaben für Freiburger Vereine Gaben: Alle rangierten Vereine sind gabenberechtigt und erhalten eine Gabe. Vereinsgaben : 1. Gabenstufe CHF 300.00 (Erinnerungspreis + Bargabe) 2. Gabenstufe CHF 250.00 (Erinnerungspreis + Bargabe) 3. Gabenstufe CHF 200.00 (Erinnerungspreis + Bargabe) Aufteilung der Gaben: Die Gaben werden wie folgt verteilt: 1. Gabenstufe 40 % 3. Gabenstufe 30 % 2. Gabenstufe 30 % Vereinsgaben für SSV-Vereine Gabenberechtigt: Alle rangierten Vereine sind gabenberechtigt und erhalten eine Bargabe. 1. Gabe CHF 400.00 3. Gabe CHF 200.00 2. Gabe CHF 300.00 Letzte Gabe CHF 30.00 Vereinsauszeichnung: Keine
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