43 31e Tir Cantonal Fribourgeois 2025 31. Freiburger Kantonalschützenfest 2025 wird pro zu änderndes Schiessbüchlein eine Gebühr von CHF 8.00 erhoben. 23.4. Ummeldungen Altersstufe Solange der Teilnehmer noch kein Resultat geschossen hat, kann die Altersstufe gemäss Punkt 13.1/13.4 während der Dauer des Festes am Schalter „Mutationen“ geändert werden. Für alle Ummeldungen wird pro zu änderndem Schiessbüchlein eine Gebühr von CHF 8.00 erhoben. 23.5. Nachmelden von Gruppen Solange alle gewünschten Gruppenteilnehmer noch kein Resultat im Gruppenstich haben, können Gruppen-Nachmeldungen während der Dauer des Festes auch am Schalter „Mutationen“ getätigt werden. Für Nachmeldungen wird keine Mutationsgebühr erhoben. 23.6. Änderungen bei bestehenden Gruppen Solange alle bestehenden und neuen Gruppenteilnehmer noch kein Resultat im Gruppenstich haben, kann in der Online-Anmeldung oder am Schalter „Mutationen“ im Festzentrum Lussy FR die Gruppenzusammenstellung kostenlos geändert werden. Gruppenzusammenstellungen werden immer auf einem separaten Gruppenblatt festgehalten. 23.7. Abmeldungen Annullationen können nur während der Dauer des Festes am Schalter „Mutationen“ im Festzentrum Lussy FR, getätigt werden. 23.8. Den nichtrangierten Formationen werden die Teilnahmekosten nicht rückerstattet. 24. Schiessbüchlein 24.1. Das Schiessbüchlein ist persönlich und nicht übertragbar und wird nur Inhabern einer Mitgliednummer des SSV (Lizenz) ausgestellt. 24.2. Der Preis des Schiessbüchleins beträgt CHF 28.00 einschliesslich Gebühren, Sportgerätekontrolle, Rangeur- und Verbandsabgaben. 24.3. Ausserkantonale Teilnehmer haben zugunsten des Freiburger Kantonalschützenvereins eine Gebühr von CHF 8.00 zu entrichten. Diese Gebühr wird beim Lösen des Schiessbüchleins erhoben. Der Kantonalbeitrag ist pro Teilnehmer nur einmal zu bezahlen. 24.4. In den Stichpreisen ist eine Umweltabgabe von CHF 0.15 pro Schuss inbegriffen. 24.5. Die Teilnehmer erhalten für die Distanz G300, P50/P25, P50A/P25A je ein Schiessbüchlein, auf das nur sie selbst schiessberechtigt sind. Das Schiessbüchlein ist vor Beginn des Schiessens zu unterschreiben. Ausnahme: Mitglieder von zwei verschiedenen Stammvereinen P50 und P25 oder P50A und P25A müssen zwingend je ein Schiessbüchlein für jede Distanz bestellen. 24.6. Für die Ausstellung eines Ersatzbüchleins (bei Verlust, etc.) wird eine Gebühr von CHF 12.00 erhoben. 24.7. Die Annullation eines Schiessbüchleins kostet CHF 30.00. Sie wird in Rechnung gestellt oder mit der Rückzahlung verrechnet (nach dem letzten Schiesstag: CHF 40.00). 24.8. Schiessbüchlein, welche nicht bezogen worden sind, werden dem entsprechenden Verein, inkl. Herstellungs- und Umtriebskosten für den Verlust der reservierten Rangeurzeit, mit CHF 40.00 in Rechnung gestellt oder mit der Auszahlung verrechnet. 24.9. Einzelne Stiche sowie Übungskehr- und Nachdoppelpassen werden nicht rückerstattet. 25. Rangeur 25.1. Die Reihenfolge zum Schiessen wird durch den obligatorischen Rangeur bestimmt. 25.2. Die Zeitdauer pro Rangeur beträgt 15 Minuten.
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