44 31e Tir Cantonal Fribourgeois 2025 31. Freiburger Kantonalschützenfest 2025 25.3. Die Rangeurbestätigung enthält folgende Angaben: Vereinsnummer, Schiesstag, Schiessanlage, Scheibe und Schiesszeit. 25.4. Die Rangeurberechtigung richtet sich ausschliesslich nach den vorbestellten Stichen, während des Festes solange Vorrat für neu gelöste Schiessbüchlein und Stiche. Eine Scheibenreservation ohne Vorbestellung ist nicht möglich. 25.5. Es werden folgende Rangeure online zugeteilt: Distanz G300: für Stiche, Nachdoppel, usw.: 1 bis 20 Schuss 1 Rangeur für weitere 1 bis 20 Schuss 1 Rangeur Meisterschaft liegend 4 Rangeure Meisterschaft in 2 Stellungen 5 Rangeure Meisterschaft in 3 Stellungen 6 Rangeure Distanz P50: für Stiche, Nachdoppel, usw.: 1 bis 15 Schuss 1 Rangeur für weitere 1 bis 15 Schuss 1 Rangeur Meisterschaft B 4 Rangeure Distanz P50A: für Stiche, Nachdoppel, usw.: 1 bis 15 Schuss 1 Rangeur für weitere 1 bis 15 Schuss 1 Rangeur Meisterschaft Auflage 4 Rangeure Distanz Rangeure P25 werden NUR im Online-Portal pro Teilnehmer zugeteilt. P25/P25A: Detaillierte Informationen erhält jeder Teilnehmer (bzw. der Vereinsverantwortliche) nach Abschluss der Anmeldung per E-Mail. Teilnehmer, die ihre Schiesszeiten nicht im Voraus reservieren, müssen dies direkt auf dem Schiessplatz während der Dauer des Schiessens nachholen. 25.6. Der Teilnehmer hat sich 10 Minuten vor Beginn seiner Schiesszeit bei der betreffenden Scheibe einzufinden, dem Warner das Schiessbüchlein abzugeben und die Rangeurbestätigung vorzuweisen. Zu spätes Erscheinen hat den Verlust der betreffenden Schiesszeit eines Rangeurs zur Folge. 25.7. Die Zuteilung der Rangeure erfolgt vor dem Fest aufgrund der Stichvorbestellung; während des Festes, solange Vorrat, für neu gelöste Schiessbüchlein und Stiche. 25.8. Alle Beschwerden, die den Rangeur betreffen, erledigt das Schiesskomitee endgültig. 26. Ranglistenkategorien, Sportgeräte und Sportgerätekontrolle 26.1. Die Zulassung der Sportgeräte hat den RSpS des SSV zu entsprechen. Die Teilnehmer sind für die sichere Handhabung der Sportgeräte und insbesondere für das korrekte Entladen nach dem Schiessen verantwortlich. Die Gewehre sind offen, d.h. nicht in Behältnissen in und aus der Schiessanlage zu bringen. Pistolen sind in einem Behältnis in den Stand zu bringen und dürfen erst auf der Ladebank ausgepackt und nach dem Schiessen/Entladekontrolle wieder eingepackt werden. Bei G300 überprüft eine Türkontrolle das Einhalten der Sicherheitsregeln gemäss RSpS TRG Art. 4 bei allen Teilnehmern, welche die Schiessanlage betreten oder verlassen. Das Schiesskomitee behält sich vor, im Stand Stichproben durchzuführen. 26.2. Vorschriftswidrig abgestellte Sportgeräte werden von der Schiessleitung eingezogen und gegen eine Gebühr von CHF 10.00 zurückgegeben. 26.3. Für Beschädigung oder für den Verlust von Sportgeräten und Effekten ist die Festorganisation nicht haftbar.
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