47 31e Tir Cantonal Fribourgeois 2025 31. Freiburger Kantonalschützenfest 2025 29. Schiessbetrieb, Schiessregeln, Schusswertung und Resultatauswertung 29.1. Für alle Schiessregeln wird ausdrücklich auf die RSpS des SSV für alle Disziplinen verwiesen. 29.2. Die Teilnehmer sind verantwortlich, dass die Funktionäre ihre Anweisungen richtig verstehen. Die Richtigkeit der Eintragungen und der Resultate im Schiessbüchlein ist von den Teilnehmern zu kontrollieren. Korrekturen sind von der Standaufsicht zu visieren. 29.3. Manipulationen an der Scheibe oder am Steuergerät durch die Teilnehmer sind verboten. 29.4. Bei technischen Problemen an den Scheiben sind die angefangenen Stiche oder Passen komplett zu wiederholen. 29.5. Alle Teilnehmer müssen nach dem Schiessen am Schalter „Kontrolle“ im Festzentrum Lussy FR, ihre erfassten Resultate kontrollieren und eventuell korrigieren. Auf verspätet eingehende Reklamationen kann nicht mehr eingetreten werden. Die so ausgewerteten Resultate sind endgültig. 29.6. Bei Punktgleichheit entscheiden, sofern nichts anderes definiert ist, die besseren Tiefschüsse des ganzen Programms, dann das Alter (gem. Art. 20 RW RSpS). 29.7. Beschwerden, die den unmittelbaren Schiessbetrieb oder die Schiessregeln betreffen, sind bis Schiessende an die Standaufsicht zu richten. Diese entscheidet sofort. Gegen deren Entscheid kann schriftlich an das Schiesskomitees FR KSF 2025 rekurriert werden. Ein allfälliger Rekurs gegen den Beschwerdeentscheid des Schiesskomitees kann an den Vorstand des Freiburger Kantonalschützenvereins (FKSV) weitergezogen werden, welcher endgültig entscheidet. 29.8. Die Schusswertung erfolgt gemäss den Regeln für das Sportliche Schiessen des SSV (RSpS) mit den dazugehörenden Technischen Schiessregeln (TRSP, TRG, TRP und TRPA) der jeweiligen Disziplin. 30. Auszeichnungen 30.1. Allen Teilnehmern wird pro Schiessbüchlein nur je ein Kranzabzeichen oder eine Kranzkarte abgegeben. Davon ausgenommen sind die Auszeichnungen für den Nachwuchsstich sowie Auszeichnungen für Spezialwettkämpfe. 30.2. Für Stiche werden folgende Auszeichnungen abgegeben: 1 – 2 Kranzresultate Einfaches Kranzabzeichen oder Kranzkarte à CHF 12.00 3 – 4 Kranzresultate Dreifach-Kranzabzeichen oder Kranzkarte à CHF 15.00 ab 5 Kranzresultaten Fünffach-Kranzabzeichen oder Kranzkarte à CHF 20.00 30.3. Im Nachwuchsstich G300 und P25 wird ein Nachwuchskranzabzeichen abgegeben. 30.4. Für Meisterschaften werden folgende Auszeichnungen abgegeben: Grosses Meisterschaftskranzabzeichen oder Kranzkarte à CHF 15.00 und die Meisterschaftsmedaille des Freiburger Kantonalschützenvereins (FKSV). Kleines Meisterschaftskranzabzeichen oder Kranzkarte à CHF 12.00 30.5. Meisterschaftsmedaillen: Alle berechtigten Teilnehmer (gemäss Reglement FKSV) melden sich nach dem Schiessen am Schalter „Meisterschaftsmedaille“ im Festzentrum Lussy FR und beziehen die gravierte Meisterschaftsmedaille. Es werden keine Meisterschaftsmedaillen nachgesandt. 30.6. Alle Auszeichnungen, Auszahlungen und Sachpreise sind während der Dauer des Festes zu beziehen. Nachträgliche Ansprüche werden nicht mehr anerkannt.
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