Plan de tir FR25

48 31e Tir Cantonal Fribourgeois 2025 31. Freiburger Kantonalschützenfest 2025 31. Absenden 31.1. Allgemeines Schiessen Das Absenden findet nach besonderer Einladung statt, wobei die gabenberechtigten Teilnehmer persönlich per E-Mail eingeladen werden. Jeder Teilnehmer ist selber verantwortlich, dass eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist (auf dem Schiessausweis ersichtlich). Stiche Samstag, 27. September 2025 Absenden Festsieger G300/P50/P50A/P25/P25A: Samstag, 27. September 2025 Kantonale Vereinskonkurrenzen Samstag, 27. September 2025 31.2. Die im Schiessplan aufgeführten Gabenreihen entsprechen den garantierten Mindestwerten und werden je nach Ergebnis der Gabensammlung noch erhöht, ergänzt oder erweitert. Die Zuteilung der Spezialgaben an die einzelnen Stiche erfolgt nach den Wünschen der Spender oder durch das Schiesskomitee. Diese Zuteilung ist endgültig. Ebenso werden Spezialgaben weder umgetauscht noch durch Bargaben ersetzt. 31.3. Die Teilnehmer erhalten in den Disziplinen Gewehr G300, Pistole P50/P25 und Pistole P50A/P25A nur je eine Spezialgabe (Ausnahmen: Ehrengaben, Nachwuchs, Meisterschaften, Festsieger). Bei mehrfacher Berechtigung erhalten sie die Spezialgabe in demjenigen Stich, bei dem die Spezialgabe höher bewertet ist. Anstelle der Gabe, auf die sie verzichten, wird ihnen der Betrag in der Höhe der ersten Bargabe des entsprechenden Stichs ausbezahlt. 31.4. Sind Teilnehmer in mehreren Stichen im ersten Rang klassiert, können sie bestimmen, in welchem Stich sie die erste Gabe beziehen wollen. 31.5. Die Teilnehmer dürfen in der Reihenfolge ihres Ranges die Gabe am Absenden selbst wählen. Für abwesende oder nicht vertretene Teilnehmer teilt das Schiesskomitee die werthöchste Gabe zu. 31.6. Nicht bezogene Gaben können innert 30 Tagen nach dem Absenden bei der auf der Einladung zum Absenden vermerkten Adresse abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gehen die Gaben ins Eigentum der Festorganisation über. 31.7. Alle Bargaben, ausgenommen Spezialgaben, werden den Teilnehmern in variablen Prämienkarten (VPK) zugestellt. Die Vereine und Gruppen erhalten ihre Auszahlung auf das angegebene Konto überwiesen. 31.8. Für Fehlleitung von Gaben und Auszahlungen infolge ungenügender Adressangabe wird jede Verantwortung abgelehnt. Daraus entstehende Umtriebskosten werden dem Gewinner belastet. 31.9. Die Absendliste wird im Internet publiziert: www.schuetzenportal.ch. 31.10. Beschwerden, welche die Rangierung und allgemeine Belange der Durchführung betreffen, sind innert 20 Tagen nach dem Absenden schriftlich mit Begründung an das Schiesskomitee zu richten. Verspätete Reklamationen werden nicht entgegengenommen. Ein allfälliger Rekurs gegen den Beschwerdeentscheid ist innert 20 Tagen nach dessen Eröffnung bei der Instanz, die ihn gefällt hat, einzureichen. Diese leitet ihn mit ihrer Vernehmlassung ohne Verzug an die Rechtspflegeorgane des SSV weiter. 32. Versicherung 32.1. Alle Teilnehmer, Funktionäre sowie Helfer sind während der Dauer des Festes bei der USS Versicherungen nach deren Bestimmungen gegen Unfall und Haftpflicht auf den Schiessanlagen und im Festzentrum versichert. Für Helfer gilt der Versicherungsschutz auch auf dem direkten Weg vom und zum Einsatzort. Die Versicherten verzichten gegenüber der Festorganisation und ihren Organen ausdrücklich auf alle Ansprüche, die von der USS Versicherungen nicht gedeckt sind. 32.2. Die Teilnehmer können sowohl in zivil- als auch strafrechtlicher Hinsicht für Unfälle und Schäden, die sie verursachen, zur Verantwortung gezogen werden.

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