49 31e Tir Cantonal Fribourgeois 2025 31. Freiburger Kantonalschützenfest 2025 33. Schlussbestimmungen 33.1. Widerhandlungen gegen die Bestimmungen der RSpS des SSV oder gegen diesen Schiessplan können die Streichung der Resultate, den Verlust der einbezahlten Schiessbüchlein und Stichpreise sowie die Ausweisung aus den Schiessständen und die Überweisung an die Rechtspflegeorgane SSV zur Folge haben. 33.2. Dieser Schiessplan kann bei Notwendigkeit (z.B. geändertem Reglement, höherer Gewalt, usw.) vom OK 31. Freiburger Kantonalschützenfest 2025 in Absprache mit dem SSV sowie dem Vorstand des FKSV abgeändert und angepasst werden. 33.3. Die jeweils aktuelle, online publizierte und genehmigte Version des Schiessplans in französischer Sprache ist massgebend.
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