85 31e Tir Cantonal Fribourgeois 2025 31. Freiburger Kantonalschützenfest 2025 Reglement für die Vereinskonkurrenz G300 Teilnahme Vereine: Zur Vereinskonkurrenz sind alle einem KSV des SSV angeschlossenen G300Vereine sowie die dem SSV angeschlossenen schweizerischen Schützenvereine im Ausland teilnahmeberechtigt und eingeladen. Vereine, welche die Mindestteilnehmerzahl für die Vereinskonkurrenz erreichen, müssen an dieser teilnehmen. Teilnehmer: Teilnehmer müssen dem betreffenden Verein als lizenziertes Mitglied angehören und sind verpflichtet, den Stich „Verein G300“ zu lösen und zu schiessen. Ein Verein darf kein lizenziertes Mitglied von der Vereinskonkurrenz ausschliessen. Streitfälle: Alle Streitfälle über die Zulassung oder Disqualifikation von Vereinen und Teilnehmern entscheidet auf Antrag des Ressorts Schiessen der Vorstand des FKSV mit Rekursmöglichkeit an die Rechtspflegeorgane des SSV. Kategorieneinteilung: Alle Vereine konkurrieren in der vom SSV festgelegten Kategorie (Stand bei Festbeginn). Vereine FKSV: Die kantonale Vereinskonkurrenz wird mit nur einer Gesamtrangliste ausgetragen. Vereine SSV: Die interkantonale Vereinskonkurrenz wird mit nur einer Gesamtrangliste ausgetragen. Schiessprogramm: Es zählen die Resultate des Stichs „Verein G300“. Teilnahmekosten CHF 80.00 Verein: (CHF 80.00 Doppelgeld) Pflichtresultate: Die Anzahl der Pflichtresultate entspricht in allen Kategorien 50 % der Anzahl der geschossenen Resultate aller Teilnehmer eines Vereins. Im Minimum zählen jedoch die Anzahl der Mindestpflichtresultate der entsprechenden Kategorie. Bruchteile fallen weg. Mindestpflichtresultate: 1. Kategorie 12 geschossene Resultate 2. Kategorie 10 geschossene Resultate 3. Kategorie 8 geschossene Resultate 4. Kategorie 6 geschossene Resultate Vereinsresultat: Zur Ermittlung des Vereinsresultats werden die besten Einzelresultate des Vereins berücksichtigt, unabhängig davon, mit welchem Sportgerät sie erzielt wurden. Berechnungsart: Zum Total der Pflichtresultate wird 2 % der Summe der Nichtpflichtresultate hinzugezählt. Die Summe wird geteilt durch die Anzahl der Pflichtresultate. Die Berechnung wird auf drei Dezimalstellen abgerundet. Rangordnung: Bei Gleichheit entscheiden die grössere Anzahl Teilnehmer, anschliessend die besseren Einzelresultate. Rangierung: Alle Vereine, welche die Mindestpflichtresultate für die Berechnung des Vereinsresultats erreichen, werden rangiert. Gabensatz: Mindestens 60 % der Doppelgelder der Vereinskonkurrenz G300 und des Stichs Verein G300, Beitrag aus der Gabensammlung und eventuelle Differenzbeträge aus den Auszahlungsstichen an alle rangierten Vereine Vereinsgaben für Freiburger Vereine Gaben: Alle rangierten Vereine sind gabenberechtigt und erhalten eine Gabe. Vereinsgaben : 1. Gabenstufe CHF 300.00 (Erinnerungspreis + Bargabe) 2. Gabenstufe CHF 250.00 (Erinnerungspreis + Bargabe) 3. Gabenstufe CHF 200.00 (Erinnerungspreis + Bargabe) Aufteilung der Gaben: Die Gaben werden wie folgt verteilt: 1. Gabenstufe 40 % 2. Gabenstufe 30 % 3. Gabenstufe 30 %
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